Bedingungen für Sonderanfertigungen
Inhaltsverzeichnis
- Geltungsbereich und Vertragsgrundlagw
- Grundlage der Sonderanfertigung
- Angebot und Beauftragung
- Konstruktionsabstimmung und Freigabe
- Konstruktionsunterlagen und Dateien
- Vom Kunden bereitgestellte Inhalte und Rechte Dritter
- Weiterverwendung eigener Entwicklungen
- Besonderheiten additiver Fertigung
- Zahlung, Fertigung und Lieferung
- Widerruf bei Verbrauchern
- Gesetzliche Mängelrechte
1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlage
Diese Bedingungen gelten für individuell angefragte Sonderanfertigungen, die Tronn Design 3D auf Grundlage eines individuellen Angebots fertigt. Maßgeblich für Art, Umfang und Preis der Leistung ist das jeweilige Angebot einschließlich der darin genannten Anforderungen.
Soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten diese Bedingungen. Ergänzend gelten die auf der Website von Tronn Design 3D bereitgestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Widerrufsbelehrung, soweit sie auf den konkreten Vertrag anwendbar sind. Individuelle Vereinbarungen im Angebot gehen vor.
2. Grundlage der Sonderanfertigung
Die Konstruktion und Fertigung erfolgt auf Grundlage der mit dem Kunden abgestimmten Anforderungen sowie der vom Kunden bereitgestellten Angaben, Maße, Fotos, Skizzen, Muster oder sonstigen Informationen.
Kann Tronn Design 3D Angaben oder Maße nicht selbst am Originalgegenstand überprüfen, werden diese als Grundlage der Konstruktion verwendet. Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm bereitgestellten Angaben sorgfältig zu prüfen. Beruht eine fehlende Passform oder Funktion auf unzutreffenden oder unvollständigen Kundenangaben, gelten die gesetzlichen Regelungen; zwingende Rechte des Kunden bleiben unberührt.
3. Angebot und Beauftragung
Ein individuelles Angebot beschreibt die konkret geschuldete Sonderanfertigung, insbesondere Ausführung, Material, Stückzahl, Preis und gegebenenfalls besondere Anforderungen.
Der Auftrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot eindeutig annimmt und Tronn Design 3D die Annahme bestätigt oder nach Maßgabe des Angebots mit der Leistung beginnt. Eine Annahme per E-Mail ist ausreichend.
Soweit die Konstruktion vor Abgabe des Angebots ganz oder teilweise durch Tronn Design 3D erstellt wird, erfolgt dies bis zur Beauftragung auf eigenes unternehmerisches Risiko und begründet für den Kunden ohne ausdrückliche Vereinbarung keine gesonderte Vergütungspflicht.
4. Konstruktionsabstimmung und Freigabe
Tronn Design 3D kann dem Kunden vor der Fertigung eine Konstruktions- oder Freigabeansicht übermitteln. Darin werden die für die Prüfung erforderlichen Merkmale und Maße dargestellt.
Der Kunde prüft die übermittelte Ausführung und bestätigt die Freigabe in Textform, insbesondere per E-Mail. Mit der Freigabe bestätigt der Kunde die dargestellte Ausführung und die ausdrücklich zur Prüfung ausgewiesenen Maße.
Änderungswünsche nach erfolgter Freigabe können zu Mehrkosten und einer Verlängerung der Lieferzeit führen. Ob und in welchem Umfang Korrekturen vor Freigabe im Preis enthalten sind, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
5. Konstruktionsunterlagen und Dateien
CAD-, STEP-, STL-, Quell-, Slicer- oder sonstige Fertigungsdateien sind nicht Bestandteil des Auftrags, sofern ihre Herausgabe nicht ausdrücklich im Angebot vereinbart wurde.
Zur Abstimmung oder Freigabe übermittelte Ansichten, Zeichnungen, Maßdarstellungen und sonstige Konstruktionsunterlagen dienen der Prüfung des beauftragten Produkts. Soweit Tronn Design 3D hieran die erforderlichen Rechte zustehen, dürfen diese Unterlagen ohne ausdrückliche Zustimmung nicht als Fertigungsunterlage für eine eigene Herstellung oder die Herstellung durch Dritte verwendet oder zu diesem Zweck weitergegeben werden.
Die Übertragung weitergehender Nutzungsrechte oder die Herausgabe von Fertigungsdateien kann gesondert vereinbart werden.
6. Vom Kunden bereitgestellte Inhalte und Rechte Dritter
Der Kunde stellt sicher, dass von ihm bereitgestellte Dateien, Zeichnungen, Logos, Muster, Produkte oder sonstige Vorlagen für den vereinbarten Zweck verwendet werden dürfen und hierdurch keine Rechte Dritter verletzt werden.
Tronn Design 3D ist berechtigt, einen Auftrag abzulehnen oder die Bearbeitung auszusetzen, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung bestehen.
7. Weiterverwendung, Angebot und Referenznutzung
Soweit im individuellen Angebot keine Vertraulichkeit oder Exklusivität vereinbart wurde und keine Rechte des Kunden oder Dritter entgegenstehen, ist Tronn Design 3D berechtigt, von Tronn Design 3D eigenständig entwickelte Konstruktionen, technische Lösungen, Konstruktionsprinzipien und daraus entwickelte Produkte weiterzuverwenden, weiterzuentwickeln, erneut herzustellen und Dritten anzubieten. Dies umfasst auch das Angebot entsprechender Produkte über eigene oder fremde Vertriebskanäle.
Tronn Design 3D ist ferner berechtigt, selbst erstellte Darstellungen und Aufnahmen der eigenen Konstruktion und des gefertigten Produkts zu Dokumentations-, Referenz- und Werbezwecken zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Website, in Onlineshops, auf Social-Media-Plattformen sowie in sonstigen Marketingunterlagen.
Dabei werden ohne gesonderte Zustimmung keine personenbezogenen Daten, Namen oder Kennzeichen des Kunden sowie keine vertraulichen Informationen, Geschäftsgeheimnisse oder sonstigen geschützten Inhalte des Kunden veröffentlicht.
Vom Kunden bereitgestellte Fotos, Zeichnungen, Dateien, Logos, Marken oder sonstige Inhalte werden zu Werbe- oder Referenzzwecken nur verwendet, wenn hierfür eine entsprechende Berechtigung besteht.
Abweichende Vereinbarungen zur Vertraulichkeit oder Exklusivität können im individuellen Angebot getroffen werden.
8. Besonderheiten additiver Fertigung
Bei additiv gefertigten Bauteilen können verfahrensbedingt sichtbare Schichtlinien, Ansatzstellen, geringfügige Unterschiede der Oberfläche sowie übliche fertigungstechnische Abweichungen auftreten.
Besondere Anforderungen an Maße, Toleranzen, Oberfläche, Temperaturbeständigkeit, mechanische Belastbarkeit, Medienkontakt oder sonstige Eigenschaften müssen vor Beauftragung ausdrücklich abgestimmt und im Angebot festgehalten werden.
Eine besondere Eignung für sicherheitskritische, medizinische, lebensmittelberührende oder sonstige regulierte Anwendungen wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
9. Zahlung, Fertigung und Lieferung
Preis, Zahlungsart und Lieferzeit ergeben sich aus dem individuellen Angebot.
Bei Verbrauchern kann Vorkasse vereinbart werden. In diesem Fall beginnt die Fertigung grundsätzlich erst nach Zahlungseingang und erforderlicher Konstruktionsfreigabe. Für Geschäftskunden können abweichende Zahlungsbedingungen, insbesondere Lieferung auf Rechnung, vereinbart werden.
Angegebene Fertigungs- oder Lieferzeiten setzen voraus, dass alle für die Ausführung notwendigen Informationen und Freigaben rechtzeitig vorliegen.
10. Widerruf bei Verbrauchern
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Widerrufsrecht sowie die Widerrufsbelehrung von Tronn Design 3D.
Bei Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung des Verbrauchers maßgeblich ist oder die eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind, kann das Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Voraussetzungen ausgeschlossen sein. Ob dies bei der konkreten Sonderanfertigung der Fall ist, richtet sich nach der Art des Auftrags.
11. Gesetzliche Mängelrechte
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Eine Konstruktionsfreigabe oder der Umstand, dass es sich um eine Sonderanfertigung handelt, schließt gesetzliche Mängelrechte nicht aus.
Soweit eine bestimmte Beschaffenheit, Toleranz oder Funktion ausdrücklich vereinbart wurde, ist diese Vereinbarung für die Beurteilung der vertragsgemäßen Ausführung maßgeblich.
Stand: 11.08.2026, 11:34:30